Abrechnung mit der Versicherung

Hallo,

wie angekündigt geht es nun um die verschiedenen Möglichkeiten, wie man mit Schäden am Auto umgehen kann. Fügt einem jemand anders einen Schaden zu, gibt es nämlich grundsätzlich die Möglichkeit, dass von der Gegnerischen Versicherung ausgezahlte Geld einfach einzustecken, oder den Schaden tatsächlich beheben zu lassen. Handelt es sich dagegen um einen Schaden, durch den man hoch gestuft würde, also entweder selbstverschuldet oder Täter unbekannt, liegt die Sache wiederum ganz anders.

Jemand anders hat einem einen Schaden zugefügt

Im ersten Fall, Schaden durch einen anderen Verkehrsteilnehmer, bezahlt dessen Versicherung die Regulierung des Schadens gegen Rechnung zu 100%. Alternativ kann man auch einen Kostenvoranschlag einreichen und bekommt das Geld einfach ausgezahlt, dann aber exklusive Mehrwertsteuer. Das finde ich bei einer kleinen Schramme schlauer, die kann man mit etwas Geschick super ausbessern oder billig ausbessern lassen, anstatt eine komplette Lackierung vornehmen zu lassen. Bezahlt bekommt man aber einen ziemlich stattlichen Betrag für eben diese komplette Lackierung des Teils. Hat man Glück, verschrammt einem jemand das gleiche Teil ein zweites Mal.

Man hat den Schaden selbst verschuldet

Bei selbstverschuldetem Schaden oder unbekanntem Täter kann es sich immer noch um ein Teil handeln, dass über Teilkasko abgerechnet wird. Bei vielen Versicherungen kann man in der Teilkasko nicht hochgestuft werden, also meldet man den Schaden auf jeden Fall. Es gibt sogar auch noch Versicherungen, bei denen man selbst in der Vollkasko bei Selbstverschulden nicht hoch gestuft wird, da gibt es dann Regelungen, die gegen Aufpreis einen Schaden in drei Jahren ohne Hochstufung erlauben. Ob sich das rechnet muss jeder selber wissen, ich denke wer alle drei Jahre einen Schaden verursacht sollte über seinen Fahrstil und nicht über die Versicherung nachdenken, aber schön.

Dann gibt es auch noch Schäden, bei denen man das Geld trotz Hochstufung einsteckt. Ein Freund hatte ein A4 Cabrio, um das jemand einmal rundum mit einem Schlüssel verkratz hatte. Der Wert des Wagen war 12.000 Euro, der des Schadens 6000. Abgesehen von dem Verhältnis zwischen Wagenwert und Schaden muss man sich eigentlich vor allem den Wert des Schadens im Verhältnis zur Konsequenz der Hochstufung ansehen. Ist der Schaden hoch genug steckt man auf jeden Fall das Geld ein, da eine Hochstufung in ihrer monetären Auswirkung ja limitiert ist. Da muss man einfach die Jahre, die man braucht um auf den niedrigsten Satz zu kommen bestimmen und die in diesen Jahren zu bezahlenden Mehrbeiträge addieren. Ist man schon recht niedrig eingestuft sind es nicht viele Jahre und es wird sich wahrscheinlich lohnen.

Dann gibt es noch den Fall des Navis, das über die Teilkasko abgerechnet wird. Wie gesagt werde ich bei meiner Versicherung, der DA Direkt, in der Teilkasko nicht hochgestuft, also melde ich den Schaden auf jeden Fall. Es werden die eingeschlagene Scheibe und der Zeitwert des Navis addiert, die Selbstbeteiligung wird abgezogen. Das mit dem Zeitwert ist der eine Punkt, ein anderer Aspekt sind mögliche weitere Schäden. Die Versicherung sagte mir, ich solle einen Nachweis über den Typ des Geräts besorgen und diesen einreichen. Da ist abzuwägen, ob man nicht zusätzlich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur einreicht. In meinem Fall ist am Stecker ein Kabel herausgerissen, einfach zu reparieren, aber die Werkstatt veranschlagt dafür sicher eine Arbeitsstunde plus Material, da sicher ein neuer Stecker eingebaut wird. Außerdem wird wohl oft die Schachthalterung bei solchen Diebstählen beschädigt und muss auch getauscht werden. Das ist nicht wirklich nötig, aber die Werkstatt macht es natürlich trotzdem, auch wenn da bloß eine Ecke abgebrochen ist, die keinerlei Funktion hat. Ein Kostenvoranschlag kann übrigens Geld kosten, bis zu 30 Euro. Gibt man die aus, sollte auch jede Kleinigkeit drinstehen.

Jetzt bin ich eigentlich mit allen Möglichkeiten durch. Einzig die konkrete Umsetzung steht noch aus, nächste Woche gibt es dann die Auflösung des Rätsels.

Karl

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