Nebenkostenabrechnung des Vorjahres

Hallo,

die Tage ist mir mal wieder die Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert. Hier kommt die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres immer erst im Oktober an. Bei großen Objekten ist so etwas durchaus üblich, wenn auch lästig.

Denn jedes Jahr aufs Neue kann ich die Steuer noch mal anfassen und dort einige Dinge nachtragen. Als ob die nicht ohnehin kompliziert genug wäre, meine Frau ist Freiberuflerin und ich Arbeitnehmer, habe aber auch ein nebenberufliches Gewerbe. Es dauert wirklich immer Tage, für die man aber auch mit einem dreistelligen Betrag entlohnt wird, sonst würde ich das natürlich nicht selber machen.

Was ist zu machen?

Also jedes Mal müssen die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nachgetragen werden. Das ist ja noch relativ einfach, die sollten als Gesamtsumme ausgewiesen sein und kommen in ein Feld in diesem Steuerprogramm, das war es.

Aber sind auch Nachzahlungen für Heizung und Wasser fällig, wird es schon komplizierter. Da wir ein Zimmer als Büro angesetzt haben und somit auch einige Nebenkosten anhand der Quadratmeter auf diese Büro übertragen werden, muss gerechnet werden. Die Rechnung ist nun auch nicht so kompliziert, aber dazu muss ich immerhin noch für meine Frau und mich je eine Zeile in der G+V hinzufügen.

Das ganze kann man dann dem Finanzamt nur schicken, wenn man gleich nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch eingelegt hatte. Die Erklärung mache ich normal gleich im Januar, den Bescheid bekomme ich dann im Mai, dann Einspruch einlegen und im November die ergänzte Erklärung einreichen.

Hat man den Einspruch vergessen und stellen die sich quer, kann man darauf hinweisen, dass der Bescheid ja von deren Seite als vorläufig gekennzeichnet ist. So machen Sie es nämlich bei Gewerbetreibenden immer, endgültig werden die Bescheide erst Jahre später.

Mein Rat

Lassen die sich darauf nicht ein und will man sich da in keinen Grabenkampf verwickeln lassen, so kann man immerhin alle Kosten, die auf so ein Büro anfallen, einfach im laufenden Jahr ansetzen. In jedem Fall dann die nach Quadratmetern umgelegten Kosten für Heizung und Wasser. Auch alles was sonst noch auf der Rechnung steht. Und letztendlich kann man auch die haushaltsnahen Dienstleistungen nach Quadratmetern umlegen und als direkte Betriebskosten absetzen.

So hätte man zwar nicht alle haushaltsnahen Dienstleistungen angesetzt, aber doch wenigstens etwas. Als direkte Betriebskosten bringen die übrigens ohnehin mehr Abzug. Haushaltsnahe Dienstleistungen werden für Privatleute nur mit 20% berücksichtigt, maximal 510 Euro.

Der Tipp für Füchse ist also, erst umlegen und Betriebskosten geltend machen, nur den Rest als haushaltsnahe Dienstleistung eintragen.

Karl

Titelfoto: Rechenstreifen eines Taschenrechners © Gina Sanders – www.fotolia.de