Steuerberater

Hallo,

schon lange ärgere ich mich über Steuerberater. Es handelt sich aber nicht bloß um ein diffuses Gefühl, nein, genauer gesagt habe ich mich schon mehrmals ganz konkret über Steuerberater geärgert. Darum möchte ich jetzt mal meinem Ärger etwas Luft machen. Vorher habe ich abgewogen, ob ich wohl niemandem auf die Füße treten will, jedoch den Gedanken verworfen.

Stellung der Steuerberater

Aus meiner Sicht genießen die Steuerberater eine Stellung, die ähnlich der von Ärzten ist. Das Gesetz verbietet es zum Beispiel, dass man einem guten Freund bei der Steuererklärung hilft. Unter Verwandten ist es zwar in Ordnung, die Zahl der Verwandten die mich aber um Hilfe bei der Steuererklärung gebeten haben ist aber gleich Null. Weiter sorgt das Gesetz auch dafür, dass die Steuererklärung überhaupt so kompliziert ist, dass man Arztgleich Qualifiziert sein muss, um sie ordnungsgemäß machen zu können. Für ihre Leistungen kassieren Steuerberater Honorare, die im Prinzip denen von Maklern gleichen. Es wird ein Anteil am Umsatz oder der Steuererstattung fällig, der sich in Prozent ausdrückt. Diese Art der Vergütung führt zu unchristlich hohen Gebühren und wer dem widersprechen will soll mir mal einen Steuerberater zeigen, der Fiat Panda fährt, machen  Ärzte ja auch nicht.

Arbeitsweise

In der Art der Vergütung, der Komplexität des Vorgangs und im Monopol auf diese Leistung liegt ein Schwachpunkt, den die Leistungsnehmer doppelt bezahlen. Einmal in Form der saftigen Gebühren und weiter in Form der Arbeitsweise. Für den Steuerberater, der quasi prozentual am Erfolg beteiligt ist, lohnt sich eigentlich nur das Bücken nach den dicken Brocken. Für einen Vorgang, der dem Kunden 10 Euro Steuern erstattet, wird er sich kaum länger als eine Minute Zeit nehmen wollen. Der Einfachheit halber nehme ich mal an, dass der Steuerberater an der Erstattung mit 10% beteiligt ist. So bekommt er von den 10 Euro nur noch einen, den er dann noch versteuern muss, wobei sein Steuersatz nicht der allerkleinste ist. Mit anderen Worten, an 10 Euro Erstattung kann er so gut wie gar nicht interessiert sein.

Persönliche Erfahrung

Schon vor längerer Zeit habe ich als Vermögensberater gearbeitet und mancher Kunde hält einem auch die Steuererklärung unter die Nase. Auch damals sind mir in mindestens zwei Fällen Ungereimtheiten aufgefallen, an die ich mich aber nicht im Detail erinnere. Erst kürzlich hat jedoch meine Frau eine freiberufliche Tätigkeit angenommen. Während einer vorherigen mehrjährigen Ausbildung arbeitete sie mit einem Steuerberater zusammen, mit der Erklärung für das Jahr 2009 habe ich dieses schwere Erbe angetreten.

Eine besonders unangenehme Überraschung war, dass im Vorjahr ein Investitionsabzugsbetrag zur Anschaffung eines Wagens gebildet wurde. Tolle Idee, nur ist eine betriebliche Nutzung von 90% vorgeschrieben. Sicher geht das, wenn man ein zusätzliches Fahrzeug für rein betriebliche Zwecke anschafft. Unmöglich jedoch mit einem Wagen, den man auch privat fährt, sprich, wenn man nur einen Wagen hat und diesen auch noch zu zweit nutzt. Letztlich musste dieser Investitionsabzugsbetrag rückwirkend aufgelöst werden, was kein Problem ist, jedoch 2000 Euro gekostet hat.

Ich frage mich auch, wie man Schreibtische, Rollcontainer und Stühle im Wert von fast 1000 Euro als GWG absetzen kann. Die Elster Unterlage gibt nicht viel her, aber da keinerlei Abschreibungen aufgelistet waren wurde das wohl so gelöst. Ich habe es dabei belassen, die Sache mit dem Investitionsabzugsbetrag hat mir schon gereicht und ich wollte nicht am Ende sämtlich Vorjahre aufrollen müssen.

Auch bei Belegen wird gerne mal was übersehen. So wurden Kosten angesetzt, für die kein Beleg vorhanden war, es gab aber auch vorhandene Belege, die einfach nicht angesetzt wurden.

Dann noch eine weitere Geschichte, die ich einfach schön finde. Ein Freund erzählte mir, sein Steuerberater nutze nun die 1% Regelung, da er mit seinem Dienstwagen ja kaum dienstliche Fahrten mache. Alternativ käme ja nur die Fahrtenbuchmethode in Betracht und da käme dann nichts heraus. Das ist auch alles richtig, allerdings ist auch bei pauschaler Versteuerung eine betriebliche Nutzung von mindestens 50% unterstellt. Diese müsste streng genommen erst mal durch ein Fahrtenbuch belegt werden, danach könnte man dann aus Bequemlichkeit von der Fahrtenbuchmethode zur Pauschalen Versteuerung wechseln.

Welche Schlüsse kann man daraus ziehen?

Getreu dem Motto „Bullshit in, Bullshit out“, kann der Steuerberater einem nur helfen, wenn man seine Arbeit richtig vorbereitet. Sammeln und Ablegen von Belegen für alle Geschäftsvorfälle ist unabdingbar. Wer nun selber nicht das geringste Interesse an dieser Materie aufbringt kann leider gar nicht wissen, welche Geschäftsvorfälle überhaupt und in welcher Weise relevant sind.

Was will man also erwarten, wenn man eine fremde Person, die mit den eigenen Lebensumständen kaum bekannt ist damit beauftragt, sein Leben zu ordnen? Weiter noch, macht man sich darum keinerlei Gedanken und hat keinerlei Kenntnisse, was soll man auf das Feedback erwidern? Man kann es nur schlucken, ob nun richtig oder falsch.

Wie kann man es nun besser machen?

Allen Steuerzahlern, besonders denen mit Gewerbe, rate ich dringend, die Steuererklärung wenigstens gut vorzubereiten und sorgfältig zu prüfen. Selber machen macht aber am schlauesten, zusätzlich könnte man ja einen Berater konsultieren. Dank Wikipedia und Konz ist es überhaupt kein Problem selber gut über die grundsätzlichen Möglichkeiten informiert zu sein, nur Mut! Wie man an dem zuletzt aufgeführten Beispiel sieht, versuchen auch Steuerberater sehr gerne einfach mal, ob sie mit einer bestimmten Darstellung durchkommen. Rechtlich haftend ist am Ende sowieso nicht der Berater, man unterschreibt die Unterlagen nämlich selber.

Karl

Titelfoto: businessman with empty pocket © Wolfgang Kraus – www.fotolia.de